Berufsrisiko Hautkrankheit – Prävention kann helfen

Mit rund 40 Prozent liegen Hauterkrankungen an erster Stelle der anerkannten Berufskrankheiten. Das Gros der Patienten kann jedoch in ihrem Beruf weiterarbeiten.

Als unser größtes Organ ist die Haut ständig Außeneinflüssen ausgesetzt. Kommen diese in konzentrierter Form zusammen, kann daraus über die Jahre eine Erkrankung erwachsen. Häufig geschieht dies beispielsweise, wenn die Haut ständig mit Feuchtigkeit konfrontiert ist. Angehörige einschlägiger Berufe haben oft mit Handekzemen zu kämpfen. Ein weiteres Problemfeld ist der regelmäßige Umgang mit potenziell allergenen Stoffen, der zu Kontaktallergien führen kann.

Und dann gibt es da natürlich noch die Arbeit im Freien mit ihrer hohen Dosis an UV-Strahlung. „Wer oft im Sonnenlicht arbeitet, unterliegt einem besonders hohen Hautkrebsrisiko. Die Weltgesundheitsorganisation hat UV-Strahlung in dieselbe Kategorie krebserregender Stoffe eingeordnet wie Arsen und Plutonium. Wegen dieses Risikos ist heller Hautkrebs auch seit dem 1. Januar 2015 als Berufskrankheit anerkannt“, berichtet die Hautärztin Dr. Sybille Thoma-Uszynski, deren Dermatologie-Praxis in Berlin-Mitte liegt.  

Die genannten und weitere Hauterkrankungen kommen derart häufig vor, dass Hautkrankheiten mit etwa 40 Prozent den Löwenanteil der anerkannten Berufskrankheiten ausmachen. Hautärzte unterstützen die Betroffenen in der Regel nicht nur mit Diagnose, Therapie und Rückfall-Vorbeugung, sondern auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung, wie eine Umfrage unter Dermatologen zeigt. Von diesen gaben gut drei Viertel an, dass ihre Patienten „selten oder nie“ ihren Beruf aufgrund der Hauterkrankung aufgeben müssen.  

Prävention noch ausbaufähig
„Leider weiß bisher nur ein kleiner Teil der betroffenen Patienten, wie umfangreich die ihnen heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Prävention sind“, beklagt der Leiter der Universitätshautklinik Osnabrück Prof. Swen Malte John. „Der behandelnde Dermatologe kann hierüber im Detail aufklären.“ Auch die Betriebe, deren Beschäftigte regelmäßig im Freien tätig sind, sieht der Experte in der Pflicht, ihre Vorsorgemaßnahmen zu verstärken.

Im Rahmen des sogenannten Hautarztverfahrens können Menschen, deren Beruf ein hohes Risiko von Hauterkrankungen mit sich bringt, mithilfe der Unfallversicherung gezielt vorbeugen. Voraussetzung ist ein Hautarztbericht, in dem die konkrete Gefährdung diagnostiziert wird.